Germar Rudolf

Oberer Fauler Pelz 1

69117 Heidelberg

 

 

                                                                                       den 3. 1. 07

 

 

Verehrter Herr Deckert,

 

 

gestern erhielt ich von Arthur Butz einen Ausdruck Ihrer Niederschrift zu dem 6. Verhandlungstag meines Strafverfahrens vom 10.1.07. Ich darf Sie aus diesem Anlaß bitten, folgende Gegendarstellung bzw. Stellungnahme Ihrem Vertei­ler zukommen zu lassen:

 

Seit Beginn des Strafprozesses gegen Germar Rudolf in Mannheim verbreitet Günter Deckert nach jedem Verhandlungstag einen Prozeßbericht. Dazu ist fest-zuhalten, daß diese Berichte weder im Auftrag noch mit dem Einverständnis von Germar Rudolf angefertigt werden. Günter Deckerts Berichte stellen insbe­sondere die Ausführungen Rudolfs extrem verkürzt dar unter Verwendung eines Sprachstils, der sich mitunter drastisch von dem Rudolfs unterscheidet.

 

Während Rudolfs Redemanuskript z. B. etwa 100 Seiten umfaßt, bringen es Deckerts Berichte darüber höchstens auf 10 Seiten. Insbesondere einige entstellende Darstellungen in Deckerts Bericht zum 6. Verhandlungstag am 10.1. bedürfen der Richtigstellung, da sie potentiell rufschädigenden Charakter für Germar Rudolf haben.

 

Daher nun die nachfolgende Gegendarstellung:

 

Deckert schrieb:

 

 "Er (Germar Rudolf) nannte den StA (=Staatsanwalt) eine geschichtliche Null, bezeichnete ihn als bösartig, sagte, er, der StA, gehöre selbst auf die Ank1agebank."

 

Diese Darstellung ist falsch. Tatsächlich und wahr ist der folgende Vorgang:

 

In der Anklageschrift wird auf S. 16 als tatbestandlich ein Zitat aus meinem Buch "Vorlesungen über den Holocaust“, S. 200, zitiert, das sich mit der nationalsozialistischen Judenpolitik vor dem Ausbruch des Krieges mit der Sowjetunion befaßt. Darin werden, mit etablierten Quellen belegt, unstrittige, mithin gerade nicht tatbestandliche Fakten über die NS-Politik referiert.

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Nach Darlegung dieses Sachverhalts führte ich folgendes aus:

 

Was soll also an Ausführungen, die lediglich den allgemein anerkannten histo­rischen Forschungsstand zur Judenpolitik des Dritten Reiches bis Mitte 1941 wiedergeben, strafbar sein? Ist die Staatsanwaltschaft dermaßen historisch inkompetent, wie dies vermuten läßt? Dann sollte sie sich nicht anmaßen, Personen mit weitaus besserem Wissen anzuklagen. Oder ist sie bösartig? Dann gehört sie selbst auf die Anklagebank wegen Verfolgung Unschuldiger."

 

Deckert schrieb:

 

"Zumal RH (Raul Hilberg) keine Primärquellen untersuche", als mir zugeschriebene indirekte Rede.

Diese Darstellung ist falsch.  Richtig ist hingegen, daß ich bei den Aus­führungen zu Jürgen Grafs Buch “Riese auf Tönernen Füßen" ausführte, daß Prof. Hilberg in seinem von Graf kritisierten Buch keine Ouellenkritik übe und daß es bei ihm kein Primat des Archivs gebe.

 

Deckert schrieb, ich hätte ausgeführt: "Die Prüfstelle sei geistig minde­rbemittelt.“

                                                                                               

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist, daß ich ausführte, daß die Bundesprüfstelle, die  immerhin die Frage zu klären habe, ob eine Schrift wissenschaft­lich sei, bevor sie indiziert, also zensiert werden kann, niemanden in ihrem beschlußfassenden Gremium hat, der als Wissenschaftler gelten kann. Daher nannte ich dieses Gremium „intellektuell unterbesetzt.“

 

Decktert schrieb:

 

"Und sehr deutlich endet er (Germar Rudolf) 16:10 Uhr mit 'Gewalt schafft Gegengewalt!’“

 

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist hingegen, daß ich mit einer Diskussion der Gründe meinen Vortrag beendete, warum ich überhaupt bestraft werden müsse. Davor befand sich ein Block, in dem ich detailliert ausführte, warum ich gegen den Einsatz von Gewalt sei, wenn man gegen staatli­ches Unrecht zum Mittel des Ungehorsams oder Widerstandes greift. Der erste der von mir genannten acht Gründe lautete: "Ich bin prinzipiell gegen Gewalt, weil Gewalt zu Gegengewalt führt und daher kontraproduktiv ist."

 

Deckerts Darstellung kann den Eindruck erwecken, als hätte ich Gewalt angekündigt.

 

   Dieser Eindruck wäre absolut fatal, so daß ich ihm    mit äußerster Entschieden­heit entgegentreten muß.

 

Am gleichen Tag legte ich ausführlich dar, warum dies so wichtig ist, nämlich weil die Bundesregierung und diverse Medien die böswillige Lüge verbreiten, ich hätte zum Mord an einem                                                  Staatsanwalt aufge­rufen, wenn genau das Gegenteil wahr ist.

 

Deckerts Darstellung ist  Öl aufs Feuer der medialen und Regierungslügner. Daher kann ich dies nicht so stehen lassen.

 

Der volle Wortlaut meines Vortrages wird hoffentlich bald erhältlich sein.

 

Bis dahin kann ich jeden nur zur Vorsicht raten, Berichte vom Hören‑Sagen allzu ernst zu nehmen.

      

 

Germar Rudolf, Heidelberg, 30. Januar 2007