Germar Rudolf
Oberer Fauler Pelz 1
69117
Heidelberg
13.02.07
Verehrter Herr Deckert,
heute erhielt ich
eine Kopie Ihres Berichtes über den 8. Verhandlungstag meines Prozesses von 29.
01. 2007. Leider muß ich wiederum feststellen, daß Sie die Dinge verzerrt bzw.
falsch und unvollständig darstellen, so daß ich mich erneut dazu veranlaßt
sehe, Sie zu bitten, meine nachfolgende Gegendarstellung Ihrem Verteiler zukommen
zu lassen:
Der Bericht von Günter
Deckert über den 8. Verhandlungstag gegen Germar Rudolf vom 29. 01. 2007 enthält
einige Unkorrektheiten und Auslassungen, die ich nachfolgend korrigieren darf:
Bei seiner Aussage vor Gericht soll der Zeuge
Brockmöller vom BKA laut Deckert ausgeführt haben, ich hätte "um ein persönliches Gespräch gebeten und ein
Angebot zur Zusammenarbeit (Übergabe der Rechte an der Netzseite, Liefern von
Kunden‑ und Multiplikatorendaten zur Bekämpfung des REVISIONISMUS) gemacht“.
„Falls Nein, dann würde er (GRu)
dafür sorgen, daß der Markt überschwemmt
werde. Nur er könne das verhindern.“
Diese Ausführungen sind falsch. Richtig ist,
daß der Zeuge Brockmöller ausführte,
ich hätte eine Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung der Revisionisten angeboten, und zwar durch Übergabe der Webseite
www.vho.org, worüber das BKA mit Revisionisten in Kontakt treten könne.
Von der Übergabe von
Kunden- und Multiplikatorendaten sprach der BKA‑Beamte zu keinen Zeitpunkt.
Auch behauptete Brockmöller nicht, ich hätte angegeben, den Markt überschwemmen
zu wollen. Vielmehr sagte er, ich hätte
angekündigt, daß der Markt mit revisionistischen Schriften überschwemmt werden
könnte – ohne mich als Verursacher dessen zu nennen.
Deckert behauptet,
ich hätte bei meinen Fragen an den Zeugen Brockmöller ausgeführt, ich „sei zum damaligen Zeitpunkt sehr aufgewühlt
gewesen, könne mich indes an weitere Einzelheiten nicht mehr erinnern."
Diese Behauptung ist
falsch. Richtig ist vielmehr, daß ich Ausführungen über meine emotionale Aufgewühltheit
erst zu Beginn meiner Stellungnahme zu Brockmöllers Aussage machte, nachdem
dieser den Gerichtssaal verlassen hatte. Falsch ist auch, ich hätte behauptet, mich an keine Einzelheiten
mehr zu erinnern. Richtig ist vielmehr,
daß ich den Zeugen Brockmöller frug, ob er sich sicher sei, daß ich ihm
wirklich Hilfe bei der Bekämpfung von Revisionisten angeboten hätte. Ich
stellte mithin des Zeugen Erinnerungsvermögen in Zweifel, nicht mein eigenes.
Die Behauptung Deckerts,
ich hätte „dem BKA-Mann klar zu verstehen
gegeben, daß es beides, d.h. ihn und Hilfe bei der Bekämpfung des REVISIONISMUS,
nicht geben werde,“ ist falsch.
Richtig ist dagegen,
daß ich in meiner Einlassung nach der Entlassung des Zeugen erklärte:
a)
daß ich tatsächlich, wie vom Zeugen Brockmöller angerissen, emotional
stark angegriffen war, ja, an einer Stelle sogar weinte ( diese Aussage führte
dann erneut zu einem emotionalen Einbruch, weshalb mich der vorsitzende Richter
frug, ob ich eine Pause brauche);
b)
daß meine Erinnerung an diese Unterredung mit dem BKA-Beamten
eine andere ist, ich aber mangels besserer Beweise jetzt nur meine eigene Aussage der des Zeugen
entgegenstellen kann;
c)
daß ich bei der Unterredung mit dem BKA-Beamten ausführte, das
BKA könne nicht sowohl mich haben als auch den Revisionismus;
d)
daß ich letztlich angeboten hätte, die unter meiner Kontrolle
befindlichen Webseiten komplett zu löschen und dem BKA nur die Kontrolle über
die Domainnamen zu geben;
e)
daß Herr Brockmöller dies aber als völlig unzureichend
abgelehnt hat, weil die gelöschten Daten ja jeder Zeit wieder unter einem anderen
Domainnamen erscheinen könnten, weshalb mein Angebot wertlos sei;
f)
daß ich mit Sicherheit niemals die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
von Revisionisten angeboten habe.
Deckerts Behauptung,
der Zeuge Brockmöller sei unvereidigt entlassen worden, nachdem ich zum Thema
Kundendatei Stellung genommen hätte, ist ebenso falsch.
Richtig ist, daß ich
zum Thema Kundendatei Stellung nahm, nachdem der Zeuge entlassen worden war,
nicht davor.
Deckerts Behauptung,
ich hätte ausgeführt, besagte Kundendatei habe Namen umfaßt,
„zu 75 % aus dem deutschen Raum“, ist
falsch.
Richtig ist, daß ich
ausführte, daß etwas 90 % der Adressen aus Deutschland seien.
Zusammenfassend ist festzustellen,
daß Deckerts Darstellung der Ereignisse chronologisch durcheinander, sachlich
verworren und teilweise falsch, unvollständig und vor allen Dingen aufgrund der
Weglassung meines Dementis, dem BKA je die Mitarbeit bei der Verfolgung bzw.
der Bekämpfung von Revisionisten angeboten zu haben, auch rufschädigend ist.
Erläuterung:
Meine Aussage
gegenüber Herrn Brockmöller, der BKA könne nicht beides haben, mich und den
Revisionismus, ist offenbar sowohl von Brockmöller als auch von Deckert dahingehend
mißinterpretiert worden, wenn man mich freilasse, böte ich dem BKA an, er könne
den „Revisionismus“ im Sinne einer Art Auslieferung aller Revisionisten haben.
Ein derartiges oder
ähnliches Angebot habe ich weder jemals gemacht oder mit dem obigen Satz auch
nur entfernt gemeint. Solch eine falsche Interpretation mag zwar entlang der
Psyche eines BKA-Beamten liegen, kann aber objektiv bei Kenntnis des Kontextes
dieser Äußerung während der Unterredung mit Herrn Brockmöller nicht aufrecht
erhalten werden. Dieser Kontext, den weder der Zeuge Brockmöller bei seiner
Aussage erwähnte noch ich bei meiner Einlassung dazu, ist folgender:
Wie bereits bei
meiner Einlassung zur Sache während der ersten zwei Verhandlungstage
ausgeführt, befand ich mich ab Anfang 2005 in der Position eines Hausmanns und
Familienvaters, so daß ich meiner Tätigkeit als vollberuflicher
revisionistischer Verleger nicht mehr nachkommen konnte. Ich fuhr daher alle
revisionistischen Aktivitäten drastisch zurück mit Ausnahme der Herausgabe englischsprachiger
Bücher. Da meine Frau und ich vorhatten, mindestens noch ein weiteres Kind zu
bekommen, war abzusehen, daß mit Ankunft eines solchen meine Zeit fast völlig
als Vater und Hausmann konsumiert werden würde.
Die Einstellung der
beiden Zeitschriften VffG und „The Revisionist“ war daher mittelfristig
unvermeidbar wie auch der Rückzug aus dem deutschsprachigen Buchgeschäft.
Dies führte ich so
auch dem BKA-Beamten in besagtem Gespräch aus: Auch dem BKA müsse aufgefallen
sein, erläuterte ich, daß beide Zeitschriften seit Anfang 2005 praktisch eingeschlafen
seien und daß kaum mehr Aktualisierungen auf meinen Webseiten stattgefunden
haben.
Der deutsche Staat,
so erklärte ich, habe sich selbst einen Bärendienst erwiesen, indem er mich
festnahm, denn nun würden meine Geschäfte von anderen übernommen werden, die
meine eingeschlafenen Aktivitäten wiederbeleben würden. Hätte man mich in Ruhe
gelassen, hätte im Gegenzug der Revisionismus den deutschen Staat zusehends in
Ruhe gelassen. Aber nun passiere das genaue Gegenteil. Jetzt übernehme
wahrscheinlich jene Fraktion des Revisionismus das Ruder, die nicht wie ich auf
hochqualitative Arbeit setze mit geringen Auflagen, um damit Historiker
überzeugen zu können, sondern die mit billigen Massensendungen den Markt
überschwemme. Insbesondere sei wegen meiner Verhaftung mit einer
Vergeltungsaktion in Form von massenweisem Versand solchen Materials zu
rechnen.
Eine solche Aktion
könnte ich zwar verhindern, aber bestimmt nicht, wenn ich hinter Schloß und
Riegel sitze.
Meine Festnahme
würde daher für den deutschen Staat nach hinten losgehen. Man müsse sich schon
entscheiden, ob man mich haben wolle oder den Revisionismus. Beides zusammen
ginge nicht.
Vor diesem
Hintergrund wird deutlich, daß ich mit dieser zuletzt dargelegten Äußerung
NICHT die Mitarbeit bei der Verfolgung bzw. Bekämpfung von Revisionisten
angeboten hatte, sondern dem BKA nur klarzumachen versuchte, daß der
Revisionismus im Sinne deutschsprachiger, breit angelegter Aktivitäten dann im
Wesentlichen zur Ruhe gekommen wäre – bzw. bei meiner Freilassung kommen würde
- , wenn man mich mit meinen Familienplänen nur hätte gewähren lassen bzw.
ließe.
In Reaktion auf
berechtigte und richtige Kritik Dritter an Deckerts Auslassung meines Dementis
in seinem Prozeßbericht veröffentlichte Deckert am 04. 02. 07 eine
Stellungnahme, in der er seine oben ausgeführten Falschdarstellungen im wesentlichen wiederholt und bekräftigt.
Darüber hinaus
behauptet Deckert darin: „Nur wenige
wissen auch, was ich bislang aus der zweiten Reihe, ohne dafür bezahlt zu
werden, im Verfahren GRu in vielfacher Hinsicht beigesteuert habe. Ich meine
damit nicht nur meine Anwesenheit bei den Verhandlungstagen
sowie die Zeit‑
und Geldkosten, die damit verbunden sind.“
Dazu ist anzumerken:
a) Anwesenheit bei einem Prozeß ist kein
Beisteuern, insbesondere dann nicht, wenn
die Hauptverhandlung durch Zwischenrufe gestört wird.
b) Auch ich gehöre
zu denen, die nicht wissen, was Herr Deckert – außer seinen verzerrten,
schädigenden und von mir unerwünschten Berichten ‑ aus der zweiten Reihe zu meinem Verfahren beigetragen hat, ohne
dafür bezahlt zu werden. Ich
würde dies gerne selber wissen.
Im gleichen Schreiben behauptet Deckert
fälschlich:
„Er (GRu) mußte aus den Akten doch wissen, daß aufgrund
der Heimsuchung bei Dr. G. im Zusammenhang mit dem Zugriff auf das Bankkonto (
…) das BKA bereits im Besitz der Kundendatei war.“
Richtig ist dagegen:
a) Wie oben
dargelegt, hat weder der BKA‑Beamte behauptet, ich hätte dem BKA Kundeninformationen angeboten, noch habe ich ein
solches Angebot je gemacht.
b) Zum Zeitpunkt
meiner Verhaftung und des Verhörs durch das BKA hatte ich noch keinen Zugriff
auf die Akten.
c) In den Akten zu meinem Verfahren findet
sich keine Spur der Kundendatei noch auch nur ein Hinweis darauf, daß das BKA eine
solche hat.
d) Daß das BKA im Besitz dieser Datei ist, erfuhren wir alle erst durch die Aussage des BKA-Beamten am
29.1.07.
Es handelt sich bei dieser Datei um eine flache
Word-Datei mit Kundennamen und
Adressen ohne jede Information über irgendwelche Geschäftsvorgänge. Die Datei
ist zudem fast 10 Jahre alt, und etwa 70 % der Namen sind Karteileichen.
Insofern nützt die Datei den BKA sehr wenig, was sich auch daraus ergibt, daß
es in den 2 1/2 Jahren seit Beschlagnahme der Liste zu keiner statistisch
nachweisbar höheren Heimsuchung der Kundschaft kam (soweit ich das bis Ende
2005 beurteilen kann und auch danach annehme, da 2006 nicht mehr passiert sein
wird, was 2004 und 2005 nicht passiert ist).
Abschließend darf ich folgendes festhalten:
1. Man soll mich nach meinen Taten beurteilen,
nicht nach den Verleumdungen
meiner Feinde.
2. Es ist die Aufgabe von BKA-Beamten wie Brockmöller,
nicht nur Revisionisten
einzusperren, sondern auch deren Ruf zu
zerstören sowie Streit unter den
Revisionisten zu sähen.
3. Brockmöller hat vor Gericht die Unwahrheit
gesagt. Ob Herr Brockmöller
absichtlich die Unwahrheit sagte, läßt sich
kaum feststellen. Sicher ist
aber, daß seine falsche Aussage einem seiner beruflichen Hauptzwecke dient,
nämlich der Zerstörung des Rufes eines der
Hauptprotagonisten des Revisionismus
und des Sähens von Streit unter den Revisionisten.
4.
Rufmord und Streit kann Brockmöller nur initiieren. Für die Durchführung
braucht er
die
Mithilfe der Deckerts dieser Welt, die
andere der Naivität bezichtigen, aber den
Balken
im eigenen Auge nicht sehen.
Germar
Rudolf, Heidelberg, den 13. 02. 2007