Germar Rudolf

Oberer Fauler Pelz 1

69117 Heidelberg                                                                                             13.02.07

 

 

 

Verehrter Herr Deckert,

 

heute erhielt ich eine Kopie Ihres Berichtes über den 8. Verhandlungstag meines Prozesses von 29. 01. 2007. Leider muß ich wiederum feststellen, daß Sie die Dinge verzerrt bzw. falsch und unvollständig darstellen, so daß ich mich erneut dazu veranlaßt sehe, Sie zu bitten, meine nachfolgende Gegendarstellung Ihrem Verteiler zukommen zu lassen:

 

Der Bericht von Günter Deckert über den 8. Verhandlungstag gegen Germar Rudolf vom 29. 01. 2007 enthält einige Unkorrektheiten und Auslassungen, die ich nachfolgend korrigieren darf:

 

Bei seiner Aussage vor Gericht soll der Zeuge Brockmöller vom BKA laut Deckert ausgeführt haben, ich hätte "um ein persönliches Gespräch gebeten und ein Angebot zur Zusammenarbeit (Übergabe der Rechte an der Netzseite, Liefern von Kunden‑ und Multiplikatorendaten zur Bekämpfung des REVISIONISMUS) gemacht“.Falls Nein, dann würde er (GRu) dafür  sorgen, daß der Markt überschwemmt werde. Nur er könne das verhindern.“

 

Diese Ausführungen sind falsch. Richtig ist, daß der Zeuge Brockmöller ausführte,

ich hätte eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Revisionisten angeboten, und zwar durch Übergabe der Webseite www.vho.org, worüber das BKA mit Revisionisten in Kontakt treten könne.

                                                                      

Von der Übergabe von Kunden- und Multiplikatorendaten sprach der BKA‑Beamte zu keinen Zeitpunkt. Auch behauptete Brockmöller nicht, ich hätte angegeben, den Markt überschwemmen zu wollen. Vielmehr  sagte er, ich hätte angekündigt, daß der Markt mit revisionistischen Schriften überschwemmt werden könnte – ohne mich als Verursacher dessen zu nennen.

 

Deckert behauptet, ich hätte bei meinen Fragen an den Zeugen Brockmöller ausgeführt, ich „sei zum damaligen Zeitpunkt sehr aufgewühlt gewesen, könne mich indes an weitere Einzelheiten nicht mehr erinnern."

 

Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist vielmehr, daß ich Ausführungen über meine emotionale Aufgewühltheit erst zu Beginn meiner Stellungnahme zu Brockmöllers Aussage machte, nachdem dieser den Gerichtssaal verlassen hatte. Falsch ist auch, ich hätte behauptet, mich an keine Einzelheiten mehr zu erinnern. Richtig ist vielmehr, daß ich den Zeugen Brockmöller frug, ob er sich sicher sei, daß ich ihm wirklich Hilfe bei der Bekämpfung von Revisionisten angeboten hätte. Ich stellte mithin des Zeugen Erinnerungsvermögen in Zweifel, nicht mein eigenes.

 

Die Behauptung Deckerts, ich hätte „dem BKA-Mann klar zu verstehen gegeben, daß es beides, d.h. ihn und Hilfe bei der Bekämpfung des REVISIONISMUS, nicht geben werde,“ ist falsch.

 

Richtig ist dagegen, daß ich in meiner Einlassung nach der Entlassung des Zeugen erklärte:

 

a)  daß ich tatsächlich, wie vom Zeugen Brockmöller angerissen, emotional stark angegriffen war, ja, an einer Stelle sogar weinte ( diese Aussage führte dann erneut zu einem emotionalen Einbruch, weshalb mich der vorsitzende Richter frug, ob ich eine Pause brauche);

 

b) daß meine Erinnerung an diese Unterredung mit dem BKA-Beamten eine andere ist, ich aber mangels besserer Beweise  jetzt nur meine eigene Aussage der des Zeugen entgegenstellen kann;

 

 

c)  daß ich bei der Unterredung mit dem BKA-Beamten ausführte, das BKA könne nicht sowohl mich haben als auch den Revisionismus;

 

 

d) daß ich letztlich angeboten hätte, die unter meiner Kontrolle befindlichen Webseiten komplett zu löschen und dem BKA nur die Kontrolle über die Domainnamen zu geben;

 

 

e)  daß Herr Brockmöller dies aber als völlig unzureichend abgelehnt hat, weil die gelöschten Daten ja jeder Zeit wieder unter einem anderen Domainnamen erscheinen könnten, weshalb mein Angebot wertlos sei;

 

f)     daß ich mit Sicherheit niemals die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Revisionisten angeboten habe.

 

Deckerts Behauptung, der Zeuge Brockmöller sei unvereidigt entlassen worden, nachdem ich zum Thema Kundendatei Stellung genommen hätte, ist ebenso falsch.

 

Richtig ist, daß ich zum Thema Kundendatei Stellung nahm, nachdem der Zeuge entlassen worden war, nicht davor.

 

Deckerts Behauptung, ich hätte ausgeführt, besagte Kundendatei habe Namen umfaßt,

zu 75 % aus dem deutschen Raum“, ist falsch.

 

Richtig ist, daß ich ausführte, daß etwas 90 % der Adressen aus Deutschland seien.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, daß Deckerts Darstellung der Ereignisse chronologisch durcheinander, sachlich verworren und teilweise falsch, unvollständig und vor allen Dingen aufgrund der Weglassung meines Dementis, dem BKA je die Mitarbeit bei der Verfolgung bzw. der Bekämpfung von Revisionisten angeboten zu haben, auch rufschädigend ist.

 

Erläuterung:

 

Meine Aussage gegenüber Herrn Brockmöller, der BKA könne nicht beides haben, mich und den Revisionismus, ist offenbar sowohl von Brockmöller als auch von Deckert dahingehend mißinterpretiert worden, wenn man mich freilasse, böte ich dem BKA an, er könne den „Revisionismus“ im Sinne einer Art Auslieferung aller Revisionisten haben.

 

Ein derartiges oder ähnliches Angebot habe ich weder jemals gemacht oder mit dem obigen Satz auch nur entfernt gemeint. Solch eine falsche Interpretation mag zwar entlang der Psyche eines BKA-Beamten liegen, kann aber objektiv bei Kenntnis des Kontextes dieser Äußerung während der Unterredung mit Herrn Brockmöller nicht aufrecht erhalten werden. Dieser Kontext, den weder der Zeuge Brockmöller bei seiner Aussage erwähnte noch ich bei meiner Einlassung dazu, ist folgender:

 

Wie bereits bei meiner Einlassung zur Sache während der ersten zwei Verhandlungstage ausgeführt, befand ich mich ab Anfang 2005 in der Position eines Hausmanns und Familienvaters, so daß ich meiner Tätigkeit als vollberuflicher revisionistischer Verleger nicht mehr nachkommen konnte. Ich fuhr daher alle revisionistischen Aktivitäten drastisch zurück mit Ausnahme der Herausgabe englischsprachiger Bücher. Da meine Frau und ich vorhatten, mindestens noch ein weiteres Kind zu bekommen, war abzusehen, daß mit Ankunft eines solchen meine Zeit fast völlig als Vater und Hausmann konsumiert werden würde.

 

Die Einstellung der beiden Zeitschriften VffG und „The Revisionist“ war daher mittelfristig unvermeidbar wie auch der Rückzug aus dem deutschsprachigen Buchgeschäft.

 

Dies führte ich so auch dem BKA-Beamten in besagtem Gespräch aus: Auch dem BKA müsse aufgefallen sein, erläuterte ich, daß beide Zeitschriften seit Anfang 2005 praktisch eingeschlafen seien und daß kaum mehr Aktualisierungen auf meinen Webseiten stattgefunden haben.

 

Der deutsche Staat, so erklärte ich, habe sich selbst einen Bärendienst erwiesen, indem er mich festnahm, denn nun würden meine Geschäfte von anderen übernommen werden, die meine eingeschlafenen Aktivitäten wiederbeleben würden. Hätte man mich in Ruhe gelassen, hätte im Gegenzug der Revisionismus den deutschen Staat zusehends in Ruhe gelassen. Aber nun passiere das genaue Gegenteil. Jetzt übernehme wahrscheinlich jene Fraktion des Revisionismus das Ruder, die nicht wie ich auf hochqualitative Arbeit setze mit geringen Auflagen, um damit Historiker überzeugen zu können, sondern die mit billigen Massensendungen den Markt überschwemme. Insbesondere sei wegen meiner Verhaftung mit einer Vergeltungsaktion in Form von massenweisem Versand solchen Materials zu rechnen.

 

Eine solche Aktion könnte ich zwar verhindern, aber bestimmt nicht, wenn ich hinter Schloß und Riegel sitze.

 

Meine Festnahme würde daher für den deutschen Staat nach hinten losgehen. Man müsse sich schon entscheiden, ob man mich haben wolle oder den Revisionismus. Beides zusammen ginge nicht.

 

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß ich mit dieser zuletzt dargelegten Äußerung NICHT die Mitarbeit bei der Verfolgung bzw. Bekämpfung von Revisionisten angeboten hatte, sondern dem BKA nur klarzumachen versuchte, daß der Revisionismus im Sinne deutschsprachiger, breit angelegter Aktivitäten dann im Wesentlichen zur Ruhe gekommen wäre – bzw. bei meiner Freilassung kommen würde - , wenn man mich mit meinen Familienplänen nur hätte gewähren lassen bzw. ließe.

 

In Reaktion auf berechtigte und richtige Kritik Dritter an Deckerts Auslassung meines Dementis in seinem Prozeßbericht veröffentlichte Deckert am 04. 02. 07 eine Stellungnahme, in der er seine oben ausgeführten Falschdarstellungen im wesentlichen wiederholt und bekräftigt.

 

Darüber hinaus behauptet Deckert darin: „Nur wenige wissen auch, was ich bislang aus der zweiten Reihe, ohne dafür bezahlt zu werden, im Verfahren GRu in vielfacher Hinsicht beigesteuert habe. Ich meine damit nicht nur meine Anwesenheit bei den Verhandlungstagen

sowie die Zeit‑ und Geldkosten, die damit verbunden sind.“

 

Dazu ist anzumerken:

 

 a) Anwesenheit bei einem Prozeß ist kein Beisteuern, insbesondere dann nicht, wenn die Hauptverhandlung durch Zwischenrufe gestört wird.

 

b) Auch ich gehöre zu denen, die nicht wissen, was Herr Deckert – außer seinen verzerrten, schädigenden und von mir unerwünschten Berichten  ‑ aus der zweiten Reihe  zu meinem Verfahren beigetragen hat, ohne dafür bezahlt          zu werden. Ich würde dies gerne selber wissen.

 

Im gleichen Schreiben behauptet Deckert fälschlich:

 

„Er (GRu) mußte aus den Akten doch wissen, daß aufgrund der Heimsuchung bei Dr. G. im Zusammenhang mit dem Zugriff auf das Bankkonto ( …) das BKA bereits im Besitz der Kundendatei war.“

 

Richtig ist dagegen:

 

a) Wie oben dargelegt, hat weder der BKA‑Beamte behauptet, ich hätte dem BKA Kundeninformationen angeboten, noch habe ich ein solches Angebot je gemacht.

 

b) Zum Zeitpunkt meiner Verhaftung und des Verhörs durch das BKA hatte ich noch keinen Zugriff auf die Akten.

 

 c) In den Akten zu meinem Verfahren findet sich keine Spur der Kundendatei noch auch nur ein Hinweis darauf, daß das BKA eine solche hat.

 

d)  Daß das BKA im  Besitz dieser Datei ist, erfuhren wir alle erst durch die Aussage des BKA-Beamten am 29.1.07.

 

Es handelt sich bei dieser Datei um eine flache Word-Datei mit Kundennamen     und Adressen ohne jede Information über irgendwelche Geschäftsvorgänge. Die Datei ist zudem fast 10 Jahre alt, und etwa 70 % der Namen sind Karteileichen. Insofern nützt die Datei den BKA sehr wenig, was sich auch daraus ergibt, daß es in den 2 1/2 Jahren seit Beschlagnahme der Liste zu keiner statistisch nachweisbar höheren Heimsuchung der Kundschaft kam (soweit ich das bis Ende 2005 beurteilen kann und auch danach annehme, da 2006 nicht mehr passiert sein wird, was 2004 und 2005 nicht passiert ist).

 

 

Abschließend darf ich folgendes festhalten:

 

1. Man soll mich nach meinen Taten beurteilen, nicht nach den Verleumdungen

    meiner Feinde.

 

2. Es ist die Aufgabe von BKA-Beamten wie Brockmöller, nicht nur Revisionisten

    einzusperren, sondern auch deren Ruf zu zerstören sowie Streit unter den

    Revisionisten zu sähen.

 

3. Brockmöller hat vor Gericht die Unwahrheit gesagt. Ob Herr Brockmöller

    absichtlich die Unwahrheit sagte, läßt sich kaum feststellen. Sicher ist

    aber, daß seine falsche Aussage einem seiner beruflichen Hauptzwecke dient,

    nämlich der Zerstörung des Rufes eines der Hauptprotagonisten des Revisionismus

    und des Sähens von Streit unter den Revisionisten.

 

4. Rufmord und Streit kann Brockmöller nur initiieren. Für die Durchführung braucht er

    die   Mithilfe der Deckerts dieser Welt, die andere der Naivität bezichtigen, aber den

    Balken im eigenen Auge nicht sehen.

 

 

   Germar Rudolf, Heidelberg, den 13. 02. 2007