LUDWIG BOCK RECHTSANWALT

 

 

Sehr geehrter Rudolf !

 

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. April.

 

Natürlich ist es nicht richtig, wenn behauptet wird, Ihre "milde" Strafe sei auf eine Bereitschaft zur Bekämpfung des Revisionismus zurückzuführen. Diese falsche Behauptung ist entweder dumm, oder ‑schlimmer ‑ bösartig.

 

Zu dem Ergebnis kam es nicht durch Bedingungen, welche die Strafkammer gesetzt hatte, sondern dadurch, daß seitens der Verteidigung mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen worden war. Nachdem die Staatsanwaltschaft signalisiert hatte, mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sich zufriedenzugeben, fand, nachdem dies zuvor mit Ihnen besprochen worden war, eine gemeinsame Besprechung von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht im Beratungszimmer statt. Hierbei war zu erkennen, daß das Gericht nicht über einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen würde. Deshalb wurden auch sämtliche noch nicht beschiedene Beweisanträge von der Verteidigung und Ihnen zurückgenommen.

 

Nachdem dieses Ergebnis auch tatsächlich erreicht wurde, war es empfehlenswert, dieses Urteil auch gleich rechtskräftig werden zu lassen, da nicht auszuschließen war, daß die Staatsanwaltschaft von vorgesetzter Stelle Weisung bekäme, trotz antragsgemäßer Entscheidung des Gerichts Revision gegen das Urteil mit dem Ziel einer höheren Verurteilung einzulegen. Durch die eingetretene Rechtskraft nach Rechtsmittelverzicht durch uns und die Staatsanwaltschaft wurde dies unmöglich.

 

Durch die eingetretene Rechtskraft verwandelte sich Ihre Untersuchungshaft in Strafhaft. Dies wiederum führte zu den bekannten besseren Haftbedingungen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ludwig Bock

Rechtsanwalt