LUDWIG BOCK RECHTSANWALT
Sehr
geehrter Rudolf !
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. April.
Natürlich ist es nicht richtig, wenn behauptet wird, Ihre
"milde" Strafe sei auf eine Bereitschaft zur Bekämpfung des
Revisionismus zurückzuführen. Diese falsche Behauptung ist entweder dumm, oder ‑schlimmer
‑ bösartig.
Zu dem Ergebnis kam es nicht durch Bedingungen, welche die
Strafkammer gesetzt hatte, sondern dadurch, daß seitens der Verteidigung mit
der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen worden war. Nachdem die
Staatsanwaltschaft signalisiert hatte, mit einer Freiheitsstrafe von zwei
Jahren und sechs Monaten sich zufriedenzugeben, fand, nachdem dies zuvor mit
Ihnen besprochen worden war, eine gemeinsame Besprechung von
Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht im Beratungszimmer statt. Hierbei
war zu erkennen, daß das Gericht nicht über einen entsprechenden Antrag der
Staatsanwaltschaft hinausgehen würde. Deshalb wurden auch sämtliche noch nicht
beschiedene Beweisanträge von der Verteidigung und Ihnen zurückgenommen.
Nachdem dieses Ergebnis auch tatsächlich erreicht wurde, war
es empfehlenswert, dieses Urteil auch gleich rechtskräftig werden zu lassen, da
nicht auszuschließen war, daß die Staatsanwaltschaft von vorgesetzter Stelle
Weisung bekäme, trotz antragsgemäßer Entscheidung des Gerichts Revision gegen
das Urteil mit dem Ziel einer höheren Verurteilung einzulegen. Durch die
eingetretene Rechtskraft nach Rechtsmittelverzicht durch uns und die
Staatsanwaltschaft wurde dies unmöglich.
Durch die eingetretene Rechtskraft verwandelte sich Ihre
Untersuchungshaft in Strafhaft. Dies wiederum führte
zu den bekannten besseren Haftbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Bock
Rechtsanwalt